Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Promovierenden und ihrer Betreuung ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Promotion. Die Graduiertenakademie Leipzig etabliert durch Betreuungsvereinbarungen sinnvolle Standards.
Standards für Promotionsbetreuung
Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Promovierenden und ihren Betreuenden ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Promotion. In einer Betreuungsvereinbarung werden sämtliche Absprachen und Festlegungen sowie Rechte und Pflichten der Promovierenden und der Betreuenden festgehalten. Die Satzung der Universität Leipzig zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung für alle Promovierenden.
Die Graduiertenakademie Leipzig stellt eine Vorlage für eine Betreuungsvereinbarung zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen der DFG zur Erstellung von Betreuungsvereinbarungen.
Eine Betreuungsvereinbarung sollte mindestens die folgenden Aspekte umfassen. Je nach Bedarf können diese von der Gewichtung variieren bzw. um weitere Aspekte ergänzt werden, so dass die individuellen Bedarfe berücksichtigt sind:
- Betreuungspersonen
- Arbeitstitel
- inhaltlich strukturierter Zeit- und Arbeitsplan (inkl. Zielen und Meilensteinen) oder dessen Weiterentwicklung
- Aufgaben und Pflichten der Promovierenden: regelmäßige Berichtspflichten (Leistungsnachweise, Teilnahme am Qualifizierungsprogramm, Wissenschaftliche Weiterbildung etc.), regelmäßige Vorlage von Teilergebnissen
- Aufgaben und Pflichten der Betreuenden: regelmäßige fachliche Beratung, Unterstützung der frühen wissenschaftlichen Selbständigkeit, Karriereförderung/Mentoring, Qualitätssicherung (regelmäßige Fortschrittskontrollen etc.)
- Ressourcen, die zur Verfügung gestellt werden (z. B. Zugang zu Laboren, Verbrauchsmaterialien, Infrastruktur)
- Publikation von Zwischenergebnissen
- Finanzierung von Publikationen und Konferenzteilnahmen
- Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
- Verfahren in Konfliktfällen
- zeitliche Ressourcen und Freiräume für die Promotion
- Beratung hinsichtlich Karriereperspektiven
- Einbindung in die scientific community
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Betreuungsvereinbarung soll von allen Betreuenden und der oder dem Promovierenden unterschrieben werden. Es muss sichergestellt sein, dass Betreuungsvereinbarungen von beiden Seiten im Rahmen eines transparenten Verfahrens aufgelöst werden können.
Promovierende, die Mitglieder der Graduiertenakademie Leipzig werden wollen, müssen den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung nachweisen.
Rechte und Pflichten
Allen Beteiligten kommen in der Betreuungsvereinbarung unterschiedliche Rechte und Pflichten zu:
Die Betreuer:innen verpflichten sich zu einer Betreuung bis zum Abschluss der Promotion, unabhängig von der Dauer der Finanzierung. Sie beaufsichtigen die Lehrtätigkeit der Promovierenden und besprechen Karriereperspektiven. Sie unterstützen die Promovierenden bei der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere.
Im jährlichen Turnus verfasst die Betreuungsperson eine Stellungnahme zum Bericht der Promovierenden über den Fortschritt der Promotionsarbeit. Der Bericht und die Stellungnahme bilden die Grundlage eines gemeinsamen Gesprächs mit Promovierenden sowie Mentor:innen. Über das Gespräch wird ein Kurzprotokoll verfasst und von allen Seiten gegengezeichnet. Die gemeinsame Überprüfung kann zu einer Anpassung des Arbeits- und Zeitplanes des Promotionsvorhabens führen.
Die Betreuungsperson verpflichtet sich, gemeinsam mit den Promovierende einen Zeit- und Arbeitsplan zu erarbeiten sowie sich regelmäßig und ausführlich über den Stand der Arbeit berichten zu lassen.
Die Promovierenden arbeiten gemeinsam mit ihren Betreuungspersonen einen Arbeits- und Zeitplan für das Dissertationsprojekt aus. Kernpunkt der Arbeit an der Promotion ist die selbständige wissenschaftliche Leistung der Promovierenden.
Die Promovierenden verpflichten sich, dem Betreuer oder der Betreuerin sowie, falls vorhanden, den Mentor:innen regelmäßig und präzise über den Stand der Arbeit zu berichten. In der Betreuungsvereinbarung wird ein bestimmter Berichtsrhythmus vereinbart.
Falls vorhanden, treffen sich die Mentor:innen mindestens einmal im Jahr mit den Promovierenden und stehen auf Anfrage für weitere zusätzliche Diskussionen des Dissertationsvorhabens zur Verfügung. Sie haben die Qualität der Betreuung sowie das Forschungsumfeld der Promovierenden im Blick und helfen dabei, eventuelle Probleme mit der Betreuungsperson zu lösen.